Helfende Hände Cadenberge

Carola Hackbart

Leitung
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Pflegebedürftigkeit und hauswirtschaftliche Versorgung

Unsere Leistungen

 

  • Unterstützen beim Reinigen der Wohnung
  • Waschen und Bügeln von Wäsche
  • Einkaufen, gemeinsam Kochen, Gesellschaft leisten
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen ode anderen außerhäuslichen Aktivitäten
Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

Pflegebedürftige Personen, die in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft sind und einen Bedarf an Unterstützung im Alltag haben

Wie wird die Leistung nach §45b SGB XI abgerechnet?

Die Abrechnung der Hauswirtschaftlichen Leistung erfolgt über die Pflegekasse.

  • Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch den medizinischen Dienst oder eine vergleichbare Stelle festgestelt.
  • Pflegebedürftige oder Angehörige wählen einen anerkannten Hauswirtschaftsdienst aus.
  • Der gewählte Entlastungsidenst nach § 45b erbringt die Leistung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab oder die Pflegeperson erhält eine Rechnung, die bei der Kasse eingereicht werden kann.
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Gut versorgt zu sein, kann viele Gesichter haben. Für den einen bedeutet es, sicher in den eigenen Wänden leben zu dürfen. Andere hingegen sehen darin, auch im Falle einer Krankheit oder Behinderung weiterhin mobil zu sein.