Unsere Leistungen
- Unterstützen beim Reinigen der Wohnung
- Waschen und Bügeln von Wäsche
- Einkaufen, gemeinsam Kochen, Gesellschaft leisten
- Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen ode anderen außerhäuslichen Aktivitäten
Wer hat Anspruch auf diese Leistung?
Pflegebedürftige Personen, die in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft sind und einen Bedarf an Unterstützung im Alltag haben
Wie wird die Leistung nach §45b SGB XI abgerechnet?
Die Abrechnung der Hauswirtschaftlichen Leistung erfolgt über die Pflegekasse.
- Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch den medizinischen Dienst oder eine vergleichbare Stelle festgestelt.
- Pflegebedürftige oder Angehörige wählen einen anerkannten Hauswirtschaftsdienst aus.
- Der gewählte Entlastungsidenst nach § 45b erbringt die Leistung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab oder die Pflegeperson erhält eine Rechnung, die bei der Kasse eingereicht werden kann.