Helfende Hände Hemmoor

Bianca Scharf-Kempe

Einrichtungsleitung
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Pflegebedürftigkeit und hauswirtschaftliche Versorgung

Unsere Leistungen

 

  • Unterstützen beim Reinigen der Wohnung
  • Waschen und Bügeln von Wäsche
  • Einkaufen, gemeinsam Kochen, Gesellschaft leisten
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen ode anderen außerhäuslichen Aktivitäten
Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

Pflegebedürftige Personen, die in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft sind und einen Bedarf an Unterstützung im Alltag haben

Wie wird die Leistung nach §45b SGB XI abgerechnet?

Die Abrechnung der Hauswirtschaftlichen Leistung erfolgt über die Pflegekasse.

  • Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch den medizinischen Dienst oder eine vergleichbare Stelle festgestelt.
  • Pflegebedürftige oder Angehörige wählen einen anerkannten Hauswirtschaftsdienst aus.
  • Der gewählte Entlastungsidenst nach § 45b erbringt die Leistung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab oder die Pflegeperson erhält eine Rechnung, die bei der Kasse eingereicht werden kann.

Ob es nun um Kranken- und Körperpflege geht, Unterstützungen im Bereich Betreuung oder Hauswirtschaft gefragt sind. Wir sind immer für Sie da und stellen sicher, dass Sie sich in jeder Lebenslage gut versorgt fühlen können.