Als Arbeitgeber sind wir gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Arbeits- und Arbeitsschutzgesetze frei zugänglich zu machen.
Folgende Gesetze stehen Ihnen hiermit zur Verfügung:
Mit dieser Zusammenstellung kann sich der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin über die aktuelle Gesetzeslage ohne großen Aufwand informieren.