Grundvoraussetzungen
Sie erfüllen folgende Grundvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sie sind präsentationsfreudig und kommunikativ
- Sie besitzen körperliche Fitness zur Darstellung der Übungen
Ihr Weg zum/zur Erste-Hilfe-Ausbilder*in
Ohne vorherige notfallmedizinische/sanitätsdienstliche Kenntnisse verläuft die Ausbildung in 5 Etappen.
1. Hineinschnuppern
Zunächst nehmen Sie an einigen Erste-Hilfe-Kursen unseres Kreisverbands teil. Dabei können Sie prüfen, ob diese Ausbildung und
die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Kursleitung etwas für Sie ist.
2. Hintergrundwissen erlangen
Falls nicht vorhanden, erwerben Sie nun Fachwissen durch die Teilnahme an einer Sanitätsdienstausbildung
Dauer: 48 UE (Unterrichtseinheiten)
3. Schulung von Ausbilder*innen für Erste-Hilfe - Modul A
Ziel / Inhalt:
Erwerb und Training von Handwerkszeug für die Unterrichtung der Ersten-Hilfe-Ausbildung.
Ort: Lehrorte im DRK-Landesverband Niedersachsen
Dauer: 36 UE (Unterrichtseinheiten)
4. Schulung von Ausbilder*innen für Erste-Hilfe - Modul B
Ziel / Inhalt:
- Erweiterung der Kompetenzen auf EH-Fortbildung
- Überprüfung der Fach- und Unterrichtskompetenzen (Lehrprobe)
und damit - Erwerb der EH-Lehrberechtigung
Ort: Lehrorte im DRK-Landesverband Niedersachsen
Dauer: 24 UE (Unterrichtseinheiten)
5. Begleitete Praxisphase
Sukzessive Ein-/Hinführung in die Ausbildungstätigkeit der Ersten Hilfe
Ort: DRK-Kreisverband Wolfenbittel e.V.
Dauer: 2 Erste-Hilfe-Ausbildungen (2 x 9 UE)
Mit notfallmedizinischer / sanitätsdienstlicher Ausbildung entfallen die
ersten beiden Stufen. Die Ausbildung erstreckt sich auf die oben genannten
Etappen 3 - 5:
- Schulung von Ausbilder*innen für Erste-Hilfe - Modul A
- Schulung von Ausbilder*innen für Erste-Hilfe - Modul B
- Begleitete Praxisphase
Möglichkeiten der Weiter- und Fortbildung nach Abschluss der Erste-Hilfe-Ausbildung
Nach der erfolgreichen Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder / zur Erste-Hilfe-Ausbilderin haben Sie die Möglichkeit, weiterführende Lehrscheine zu
erlangen, wie zum Beispiel
- Erste-Hilfe am Kind
- Erste-Hilfe für Sportgruppen
Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Durchführung von Erste-Hilfe-Ausbildungen und -Fortbildungen sowie Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft.
Die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder/Erste-Hilfe-Ausbilderin kann ehrenamtlich (mit Aufwandsentschädigung) oder als hauptamtliche Tätigkeit
(haupt- oder nebenberuflich) ausgeübt werden.